Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen CakinGarden Josephine Ambs, Inh. Josephine Ambs („Verkäufer“) und dem jeweiligen Kunden („Kunde“). Mit Entstehen einer Geschäftsbeziehung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen automatisch an.

1.2 Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Die Darstellung von Waren auf unserer Webseite ist lediglich eine Einladung an den Kunden, ein Angebot abzugeben und stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar. Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er eine Bestellung aufgibt. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche oder in Textform erteilte Bestätigung und den Eingang der Anzahlung zustande.

3. Preise und Zahlunsvereinbarungen

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen CakinGarden Josephine Ambs, Inh. Josephine Ambs („Verkäufer“) und dem jeweiligen Kunden („Kunde“). Mit Entstehen einer Geschäftsbeziehung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen automatisch an.

1.2 Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.

4. Abholung und Lieferung

4.1 Mündlich oder schriftlich vereinbarte Abhol- und Liefertermine sind verbindlich. Eine Verschiebung ist nur möglich, sofern die Produktion der Ware noch nicht begonnen hat und die zeitliche Kapazität der Konditorei eine Terminänderung erlaubt.

4.2 Mit der Abholung der Torte durch den Kunden trägt der Kunde die volle Verantwortung für die Torte und die Gefahr der Beschädigung und Verschlechterung geht auf den Kunden über. Der Kunde ist dafür verantwortlich, geeignete Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die Ware sicher transportiert wird. Der Kunde sollte sich bei Unsicherheit vor der Abholung bei der Konditorei informieren, welche Maßnahmen zur sicheren Handhabung und zum Transport der Ware erforderlich sind.

5. Widerrufsrecht und Stornierungen

5.1 Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei individuell gefertigten Backwaren sowie anderen leicht verderblichen Waren gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB.

5.2 Im Falle einer Stornierung ab einem bestimmten Zeitraum vor dem vereinbarten Abhol- oder Liefertermin kann die Anzahlung einbehalten werden. Die konkreten Stornierungsbedingungen werden im individuellen Angebot bzw. in der Rechnung aufgeführt.

5.3 Erfolgt keine gesonderte Regelung, gelten folgende Standardbedingungen:

  • Bis 14 Tage vorher: kostenfreie Stornierung
  • 13-7 Tage vorher: 50 % der Anzahlung werden einbehalten
  • 6-2 Tage vorher: 100 % der Anzahlung werden einbehalten
  • Ab 1 Tag vorher oder bei Nichterscheinen: 100 % des Gesamtbetrags werden in Rechnung gestellt

6. Haftung

6.1 Die Konditorei haftet nicht für Schäden an der Ware, die nach der Abholung auftreten.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, unaufgefordert auf etwaige Allergien oder Unverträglichkeiten hinzuweisen, die bei der Herstellung der Waren berücksichtigt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Lebensmittelallergien, Unverträglichkeiten oder spezielle diätetische Anforderungen. Die Konditorei übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Beeinträchtigungen, die durch das Fehlen solcher Angaben entstehen.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises durch den Kunden im Eigentum des Verkäufers.

8. Datenschutz

Die Kundendaten werden gemäß der auf der Webseite www.cakingarden.de verfügbaren Datenschutzerklärung verarbeitet.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt